Baupublikationen
Die Gesuchsunterlagen mit den Plänen können auf dem Bauamt eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen aufgrund des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Gisikon sowie solche zivilrechtlicher Natur sind innerhalb der unten aufgeführten Fristen durch eingeschriebenen Brief an den Gemeinderat Gisikon zu richten.
Bauherrschaft | Bauprojekt | Auflagefrist | Einsprache-Endtermin |
Zur Zeit liegen keine Bauprojekt zur Auflage auf.